By Dr. Paul Eppe (auth.)
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Die Einbeziehung von Principal-Agent-Beziehungen hat die Finanzierungstheorie entscheidend befruchtet. Kapitalstruktur und Dividendenpolitik, die insbesondere von Modigliani und Miller als beside the point erwiesen wurden, sind es bei Beruck sichtigung von Agency-Aspekten nicht mehr. Wie sich nachtraglich herausstellte, implizieren die Pramissen der Modigliani-Miller-Theoreme im wesentlichen den Ausschluss von heterogener info bei unterschiedlichen Interessen von Managern und diversen Kapitalgebergruppen.
Die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung ist ein wichtiges point bei der Reform öffentlicher Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Aspekte der Gestaltung von Projekten zur Einführung der Kostenrechnung wurden bisher jedoch kaum diskutiert. Thorben Finken entwickelt ein Konzept und stellt dieses am Beispiel der nordrhein-westfälischen Landesbehörden dar.
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Der zugeteilten, aber noch nicht abgerufenen Mittel 2 und 60 v. H. der sonstigen flussigen Mittel als Zwischenkredite 3 gewahren , wobei die Laufzeit der Zwischenkredite grundsatzlich 24 Monate, bis zu einern aufsichtsbeherdlich festgelegten Urnfang 4 jedoch 36 Monate betragen darf 1 Vgl. Entwurf eines Gesetzes uber Bausparkassen (Begrundung, Allgerneiner Teil), a. a. , S. 13 2 sog. Tragheitsreserve 3 BAV , Geschaftsbericht 1966, S. 77 4 BA V, Geschaftsbericht 1968, S. 90 19 Die LanderaufsichtsbehOrden fur die Offentlichen Bausparkassen haben ahnliche Kontingentierungsvorschriften fur die Zwischenkreditgewahrung erlassen, die jedoch nicht ohne weiteres mit den vom BAV erlassenen Zwischenkreditgrundsatzen fur die 1 privaten Bausparkassen vergleichbar sind.
Sondern auch die Ausbildung und permanente Weiterbildung des Verkaufspersonals werfen vor allem fUr die mittleren und kleinen privaten Bausparkassen kaurn 16sbare Investitions- und Kostenprobleme auf. Zentrale Schulungseinrichtungen gibt es im deutschen Bausparwesen nicht. 1 Z. B. Vermittlung von Bauland. Wohnungseigentum. Immobilienzertifikaten und Burgschaften Z W. Lehmann. Die Bausparkassen. a. a. • s. 31 Zweiter Teil Die Kooperationsgriinde und -ziele der deutschen Bausparkassen I. Die institutionellen Verbindungen als kooperationsbegrtindende Tatbestande 1.
39 ff. , S. 27' 23 Dem Burgschaftsgesch~ft kommt im Rahmen der Zusammen- arbeit zwischen Mfentlichen Bausparkassen und Sparkassen eine besondere Bedeutung zu. Durch die Burgschaftsubernahme sind die Sparkassen in der Lage, ihren Kunden eine Vollfinanzierung wohnungswirtschaftlicher Ma13nahmen aus Sparkas senmitteln bis zu 80 v. H. des von der offentlichen Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes anzubieten. Das ist moglich, weil die Burgschaften der offentlichen Bausparkassen als satzungsmll13ige Sicherheiten der Sparkassen gelten l d.