By Arwed Blomeyer

Das Zwangsvollstreckungsrecht galt lange Zeit als eine von formellen Regeln be herrschte Materie, die wenig zur systematischen Aufbereitung verlockte. Seit der glanzenden Schrift "Grundfragen der Zwangsvollstreckung," mit der FRITZ STEIN im Jahre 1913 den Grund fUr die moderne Lehre legte, blieb es recht nonetheless. Erst nach 1945 nahm die Schule GERHARD SCHIEDERMAIRS Fragen des Vollstreckungsrechts mono graphisch in Angriff, freilich unter spezifischer Betonung der prozessualen Eigen gesetzlichkeit. Meine Darstellung verfolgt das Ziel, die untrennbare Verbindung des Vollstreckungsrechts mit dem materiellen Recht in den Vordergrund zu stell en; dies ist fUr das Verstandnis des Vollstreckungsrechts unerlaBlich und wird in letzter Zeit zunehmend hervorgehoben. 1m iibrigen folgt das Buch den Grundsatzen, die fUr mein "Erkenntnisverfahren" bestimmend waren. Stand der Gesetzgebung ist der 1. Januar 1975; Rechtsprechung und Lehre wurden bis zum 31. Dezember 1974 beriicksichtigt. Auf handbuchartige Vollstandigkeit muBte ich auch hier verzichten; ich hoffe, die Auswahl der behandelten Probleme nicht allzu willkiirlich getroffen zu haben. Berlin. den 1. Marz 1975 A. BLOMEYER Inhaltsverzeichnis Einleitung I. Vollstreckung und VoIlstreckungsrecht ....................... . I. Die Aufgaben des VoIlstreckungsrechts. II. Das VoIIstreckungsrecht als Teil der Rechtspflege. III. Der VoIIstreckungsanspruch. IV. VoIIstreckungsrecht und materieIIes Recht. five 2. Das geltende VoIIstreckungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Die gesetzliche Grundlage. II. Die Abgrenzung zu anderen VoIIstreckungsverfahren. III. Intema tionales VoIIstreckungsrecht. IV. Der Aufbau der VoIIstreckungsregeIung. V. Zwingendes und dispositives Recht. VI. Strenges und biIIiges Recht. VII. Die Auslegung der VoIIstreckungsnormen, Rechtsreform. VIII. Das Schrifttum.

Show description

Read or Download Zivilprozeßrecht: Vollstreckungsverfahren PDF

Best german_11 books

Innovationsprozeß im Mittelstand: Teamorientierte Arbeitsformen zur Förderung von Innovationen

Mittelständische Unternehmen verfügen oftmals nicht über die für ein erfolgreiches Innovationsmanagement notwendigen Ressourcen. Der Einsatz zeitgemäßer Teamorganisationsformen kann mittelständischen Unternehmen helfen, diese Ressourcenengpässe zu überwinden. Sven H. A. Siemers charakterisiert einzelne Innovationsdimensionen und Innovationsphasenkonzepte.

Aus pharmazeutischer Vorzeit in Bild und Wort: Erster Band

Seit jeher beschäftigten sich die Menschen mit Bereichen der Pharmazie. Der Gegenstand des Faches gehört zwar zu den ältesten akademischen Lehrfächern (Materia medica), als eigenständige Disziplin ist die heutige Pharmazie aber eine relativ junge Wissenschaft, die erst im 17. /18. Jahrhundert langsam entstand.

Das Klimasystem und seine Modellierung: Eine Einführung

Das Buch bietet eine Einführung in die moderne Klimatologie mit ihren Prognose- und Interpretationsmodellen. Es gibt einen Überblick über die Vorstellungen, die guy heute vom Klima und von klimarelevanten Prozessen hat, und wie guy diese konzeptionell und quantitativ - additionally mit Modellen - zu beschreiben versucht.

Extra resources for Zivilprozeßrecht: Vollstreckungsverfahren

Example text

Wegen dieser "sonstigen realen Urteilswirkungen" 12 sind auch diese Urteile fUr vorliiufig vollstreckbar zu erkliiren. Die Vollstreckbarerkliirung ist im Fall der Aufhebung eines voriiiufig vollstreckbaren Urteils durch das Rechtsmittelgericht (§ 717 I) nicht notwendig, aber oft zweckmiiBig 13. O. Erkenntnisverfahren § 129 III I; STEIN-JONAS-GRUNSKY, VIII I zu § 538; V zu § 565. Unten § 90 II. Unten § 90 IV 3. Unten § 90 III 1. STEIN-JONAS-MUNZBERG, III 3 vor § 704. STEIN-JONAS-MUNZBERG, N 7 zu § 704; BAUMBACH-LAUTERBACH, I C zu § 704.

Der gerichtliche Vollstreckungstitel gewiihrt die Vollstreckung wegen Anspruchen durch Verurteilung zur Leistung, die Vollstreckung wegen einer Haftung durch Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. Deshalb sind Urteile nur vollstreckbar, soweit sie eine Verurteilung enthalten; FeststellUngS-, Gestaltungs- und klagabweisende Urteile sind nur vollstreckbar, soweit sie die Kostenverurteilung aussprechen. a) Der Vollstreckungstitel bestimmt mit dem Anspruch den Gliiubiger und Schuldner fUr das Vollstreckungsverfahren; die Vollstreckung kann nur fUr oder gegen die im Titel genannte Person betrieben werden.

STEIN-JONAS-MuNZBERG, I zu § 712. 29 Dusseldorf MDR 66, 59 mit Anm. E. SCHNEIDER, der zutreffend darauf hinweist, daB der Vollstrekkungsschutz nur fUr den Fall beantragt wird, daB das Gericht eine Sicherheitsleistung anordnet; Braunschweig NJW 74, 2138; STEIN-JONAS-MuNZBERG, II 2 zu § 713. 30 BGH LM 10,24 zu § 713 ZPO. 31 Die ErfUllung von Raumungsanspruchen ist nicht gefahrdet, hier ist nur der Aufschubsschaden zu decken. 32 KG OLG 25,149; STEIN-JONAS-MuNZBERG, III zu § 713. 33 BGH 12, 92f. 33 §l1II § II.

Download PDF sample

Rated 4.48 of 5 – based on 14 votes