By Hans-Ludwig Kröber, Dieter Dölling, Norbert Leygraf, Henning Saß

In der Praxis der Forensischen Psychiatrie kommt den Gutachten zu Fragen des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts erhebliche Bedeutung zu. Die teilweise sehr komplexen Probleme erfordern Spezialwissen über die jeweilige Materie und eine enge Zusammenarbeit von Psychiatern und Juristen. Aus dem Bereich des Zivilrechts werden insbesondere behandelt: die Geschäftsfähigkeit und die Testierfähigkeit, die Einwilligungsfähigkeit, die Prozessfähigkeit und die Deliktsfähigkeit sowie Fragen des Familienrechts (z.B. Ehefähigkeit und elterliches Sorgerecht) und des Personenstandsrechts und das Betreuungsrecht. Erörtert wird auch die Stellung des psychiatrischen Sachverständigen im Zivilprozess und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die Beiträge zum Öffentlichen Recht befassen sich mit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, dem Straßenverkehrsrecht (insbesondere der Beurteilung der Fahreignung bei psychischen Störungen), dem Sozialrecht mit den Zweigen gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsförderung / Arbeitslosenversicherung, soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilferecht.

Es werden jeweils die juristischen Grundlagen sowie psychiatrische Gesichtspunkte und Begutachtungsfragen erörtert.

Show description

Read or Download Handbuch der forensischen Psychiatrie, Band 5: Forensische Psychiatrie im Privatrecht und Öffentlichen Recht PDF

Similar psychology books

Getting Started with Neurofeedback

Neurofeedback education combines the rules of complementary drugs with the ability of electronics. it's a complete approach that promotes progress swap on the mobile point of the mind and empowers the customer to take advantage of his or her brain as a device for private therapeutic. previously, there has now not been a unmarried finished but easy-to-understand advisor for clinicians attracted to including neurotherapy to their perform.

Creating Spiritual And Psychological Resilience: Integrated Care In Disaster Relief Work

Developing non secular and mental Resilience explores the interface among religious and mental care within the context of catastrophe restoration paintings, drawing upon contemporary mess ups together with yet now not constrained to, the stories of September eleven, 2001. all of the 3 sections that make up the book are dependent round the cycle of catastrophe reaction and concentrate on the proper section of catastrophe restoration paintings.

Psychology of Customer Care: A Revolutionary Approach

This booklet breaks new flooring on buyer care. Drawing at the author's overseas event and study, it offers new insights into assisting clients make the simplest use in their time whilst facing YOUR business enterprise. assistance is given on 'time shaping' for maximum client pride. serious time care components for industries as diversified as banks, airways, resorts, supermarkets, are outlined including many the best way to scouse borrow a march on rivals via this progressive and sensible method of buyer care.

Extra resources for Handbuch der forensischen Psychiatrie, Band 5: Forensische Psychiatrie im Privatrecht und Öffentlichen Recht

Sample text

Für den geschäftsunfähigen Ehegatten darf ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) handeln (§ 1316 Abs. 2 S. 1 BGB). Die Aufhebung kann gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB unter anderem verlangt werden, „wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand“. Entsprechendes gilt gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 und Abs. 4 LPartG. 1 Grundsätzliches Von Sorgerecht wird nur im Zusammenhang mit Minderjährigen gesprochen. Der Begriff als solcher ist dem Gesetz fremd.

Dazu Schmidt 1992, S. 379). Da der natürliche Wille im Gesetz und bisher auch sonst nicht definiert und gegebenenfalls schwer von unerheblichen Willensäußerungen zu unterscheiden ist (sehr instruktiv dazu Schwab 2002, § 1904 Rn 9; vgl. auch das Beispiel Rn 18 Anm. 50), haben sich auch insoweit einige Probleme ergeben. Im Übrigen werden, wie die Diskussion während des 2. V. 1991, S. 91–95), auch die Begriffe der Einwilligungs- und Geschäftsfähigkeit in der Praxis weithin nicht richtig definiert und angewendet.

1 S. 2 BGB: „Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)“. Die Vermögenssorge ist nicht eigens im Gesetz geregelt. Anderes gilt für die Personensorge. Gemäß § 1631 BGB umfasst die Personensorge „insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“. Zur Pflege gehört nicht zuletzt die Aufrechterhaltung der Gesundheit des Kindes durch ärztliche Behandlung (Rauscher 2001, S.

Download PDF sample

Rated 4.37 of 5 – based on 20 votes