By Professor Dr. Karl Friedrich Hagenmüller, Dr. Adolf-Friedrich Jacob (auth.)

Zielgruppe
Studenten Wissenschaftler Führungskräfte

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Read Online or Download Der Bankbetrieb: Band II: Kredite und Kreditsurrogate Dienstleistungsgeschäft PDF

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Ein Rückgriff auf Aussteller, Indossanten und Wechselbürgen für den Fall, daß der Bezogene die Annahme bzw. Zahlung verweigert, setzt eine fristgemäße Erhebung des Wechselprotestes voraus (Art. 44 WG). Der Protest wird durch einen Notar, Gerichtsbeamten bzw. Postbeamten aufgenommen (Art. 79 bis 81 WG). Versäumt der Wechselinhaber die Protestfrist, so verliert er alle wechselrechtlichen Ansprüche gegen den Indossanten, den Aussteller und alle anderen Wechselverpflichteten mit Ausnahme des Bezogenen (Art.

Beim Warenlombardgeschäft werden die Pfandobjekte in den seltensten Fällen an die Bank übergeben. In der Regel werden die Waren auf den Namen der Bank in einem Lagerhaus eingelagert, der Lagerschein wird der Bank ausgehändigt. In Ausnahmefällen verbleiben die Waren - getrennt von den übrigen Waren des Kreditnehmers - unter Mitverschluß der Bank im Besitz des Kreditnehmers. Sehr häufig werden sie bereits verpfändet, wenn sie sich auf dem Weg vom Lieferanten zum Kreditnehmer befinden. Die Verpfändung der Waren erfolgt durch Übergabe des Konnossements oder des Ladescheins.

Die gleiche Wirkung wie mit einem Solawechsel kann mit einem gezogenen Wechsel erzielt werden, wenn dieser auf den Aussteller selbst gezogen wird (trassiert-eigener 43 Wechsel). Trassiert-eigene Wechsel kommen hauptsächlich als Ziehungen der Hauptniederlassung auf ihre Zweigniederlassungen vor und werden dann auch als Kommanditwechsel bezeichnet. Neben den gesetzlichen Wechselbestandteilen gibt es falkultative Bestandteile, die von wechselrechtlicher Bedeutung sind, sowie rein kaufmännische Vermerke, die den Wechselverkehr erleichtern sollen.

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